Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzhelferausbildung

Umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis bei Ihnen vor Ort (Dauer der Ausbildung ca. 4-5h)
mit Abschlussprüfung und Zertifikat

Vermittlung von z.B.:
- Gesetzlichen Grundlagen
- Grundkenntnissen der Brandentstehung.
- der Erkennung von Gefahren
- Dem Verhalten im Brandfall
- dem organisatorischen Brandschutz
- Grundkenntnissen über Brandabschnitte (Brandschutztüren und -Tore)
Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz – (ArbSchG) § 10
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen.
Der Arbeitgeber hat … Maßnahmen zu treffen, die zur … Brandbekämpfung … erforderlich sind.
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände
3.9 Brandschutzhelfer sind die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat.
6.2 Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlösch-einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Dies sind in der Regel 5% der Beschäftigten. Eine größere Anzahl ist erforderlich z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, bei Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder eine  große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte.
Die fachkundige Unterweisung beinhaltet auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen z.B. Handfeuerlöscher.
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