Die Brandschutzordnung ist ein wichtiger Teil des organisatorischen Brandschutzes. Diese gibt Verhaltensregeln im Brandfall vor. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A bis C. Teil A (Beispiel: Bild) ist der Teil, der im Gebäude ausgehängt wird. Dieser enthält allgemeine Hinweise zum Verhalten im Brandfall. Der Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (z. B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer).